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VG Berlin, 04.07.2022 - 12 L 115.22 |
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Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 4 Abs 1 iVm GG, § 5b Abs 5 BerlHG, § 126b Abs 2 BerlHG, Art 12 Abs 1 GG, Art 4 Abs 1 GG
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2021 - 6 B 986/21
Nachteilsausgleich; Schreibzeitverlängerung; juristischer Vorbereitungsdienst; …
Auszug aus VG Berlin, 04.07.2022 - 12 L 115.22
Ein weitergehender Anspruch, dass ein Nachteilsausgleich nicht zwingend bei lediglich körperlichen Behinderungen zu gewähren ist und als Nachteilsausgleich nicht nur eine andere Prüfungsform in Betracht kommt, folgt aus dem aus Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG herzuleitenden Grundsatz der Chancengleichheit (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Juli 2021 - 6 B 986/21 - juris Rn. 8).Der Nachteilsausgleich dient nicht dem Ausgleich einer durch die Erkrankung oder Behinderung bedingten Einschränkung der mit der Prüfung nachzuweisenden Leistungsfähigkeit selbst (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Juli 2021, a.a.O., Rn. 10 m.w.Nachw.).
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.2016 - 9 S 582/16
Prüfungsrücktrittsausschluss bei Overloads bei Personen mit Asperger-Syndrom
Auszug aus VG Berlin, 04.07.2022 - 12 L 115.22
Indes sind diese Schübe bzw. Einbrüche Ausdruck des Dauerleidens und rechtfertigen daher weder einen Prüfungsrücktritt noch eine Verschiebung des Abgabetermins, da sie keine Prüfungsunfähigkeit darstellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. April 2016 - 9 S 582/16 - juris). - OVG Niedersachsen, 22.06.2021 - 2 LA 461/20
ADHS; ADS; Chancengleichheit; Nachteilsausgleich
Auszug aus VG Berlin, 04.07.2022 - 12 L 115.22
Das hätte eine ungerechtfertigte Bevorzugung und mithin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit zur Folge (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 22. Juni 2021 - 2 LA 461/20 - BeckRS 2021, 15872 Rn. 15). - VGH Baden-Württemberg, 22.02.2021 - 9 S 556/21
Nachteilsausgleich während der juristischen Staatsprüfung bei Bestehen eines …
Auszug aus VG Berlin, 04.07.2022 - 12 L 115.22
Dementsprechend gehören beispielsweise Prüfungsstress und Examensängste, die zumeist in den spezifischen Belastungen der Prüfungen wurzeln und denen jeder Prüfling je nach Konstitution mehr oder weniger ausgesetzt ist, im Allgemeinen zum Risikobereich des Prüflings (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Februar 2021 - 9 S 556/21 - BeckRS 2021, 3507 Rn. 5). - OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2006 - 8 S 50.06
Anspruch auf Besuch einer nicht örtlich zuständigen Grundschule; Fehlen des …
Auszug aus VG Berlin, 04.07.2022 - 12 L 115.22
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung, die - wie vorliegend - dem möglichen Ergebnis eines Klageverfahrens weitgehend vorgreift, kommt nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Erfolg in der Hauptsache zu erwarten ist (Anordnungsanspruch) und die ohne Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu erwartenden Nachteile für den Betroffenen unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären (Anordnungsgrund; vgl. zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2006 - OVG 8 S 50.06 - juris Rn. 16 m. w. Nachw.).
- VG Berlin, 09.01.2024 - 12 K 294.23 Zudem werden diese Anforderungen von der Antragsgegnerin bereits berücksichtigt, da sie bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich einen Nachteilsausgleich für Prüfungen gewährt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 4. Juli 2022 - 12 L 115/22 - juris Rn. 14).